Vertragsbedingungen für Beratungs-, Analyse- und Umsetzungsleistungen. Ausschließlich B2B — Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen FRAIGEIST Digital Intelligence, Inhaber Rolf Scholz, Lucas-Cranach-Straße 46, 50259 Pulheim (nachfolgend "Anbieter") und seinen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über Beratungs-, Analyse- und Umsetzungsleistungen im Bereich Künstliche Intelligenz und Digitalisierung.
(2) Der Anbieter richtet sein Angebot ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(1) Darstellungen von Leistungen auf der Website des Anbieters sind unverbindliche Aufforderungen zur Kontaktaufnahme, keine Angebote im Rechtssinne.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
(3) Maßgeblich für Inhalt und Umfang sind das individuelle Angebot des Anbieters und diese AGB.
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(2) Der Anbieter erbringt Beratungs- und Analyseleistungen nach den Regeln eines Dienstvertrags. Eine konkrete Empfehlung, ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg oder die Eignung für einen bestimmten Zweck werden nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, qualifizierte Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Die Auswahl und Anleitung obliegt dem Anbieter.
(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(3) Reisekosten und Auslagen werden nach Aufwand gegen Nachweis abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind.
(1) Der Auftraggeber stellt dem Anbieter sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.
(3) Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, gehen nicht zu Lasten des Anbieters. Daraus resultierender Mehraufwand kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich zur Erfüllung des Vertragszwecks zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
(2) Der Anbieter nennt den Auftraggeber nicht als Referenz, verwendet keine Logos oder Namen öffentlich und macht keine Angaben zur Zusammenarbeit, sofern nicht eine ausdrückliche schriftliche Freigabe des Auftraggebers vorliegt.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
(1) An allen vom Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Arbeitsergebnissen (Konzepte, Analysen, Empfehlungen, Präsentationen, Code) erhält der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vertraglich vorgesehenen Zwecke.
(2) Das Recht zur Weitergabe an Dritte oder zur kommerziellen Verwertung außerhalb des eigenen Unternehmens des Auftraggebers bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(3) Methoden, Modelle, Frameworks und allgemeines Know-how des Anbieters bleiben dessen Eigentum und dürfen vom Anbieter auch für andere Projekte verwendet werden.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Absatz 1 greift.
(4) Die Haftung des Anbieters ist je Schadensfall auf die Höhe der vertraglich vereinbarten Vergütung des betroffenen Auftrags begrenzt, im Übrigen auf maximal 100.000 Euro je Schadensereignis.
(5) Diese Haftungsregelungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(1) Soweit der Anbieter ausnahmsweise Werkleistungen erbringt, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften mit der Maßgabe, dass der Anbieter zunächst zur Nacherfüllung berechtigt ist.
(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen, verdeckte Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung. Später gerügte Mängel begründen keine Ansprüche mehr.
(3) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für den wirtschaftlichen Erfolg von Empfehlungen, für die Eignung für einen bestimmten Zweck oder für die Vollständigkeit der vom Auftraggeber gelieferten Informationen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsregeln des internationalen Privatrechts.
(3) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Köln, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Mai 2026